Was Mamas beachten sollten

Bei all den bürokratischen Themen den Überblick zu behalten ist gar nicht so einfach. Alles was wichtig ist und was Sie beachten sollten, finden Sie nachstehend.

Das Mutterschutzgesetz
Für Sie als berufstätige werdende Mama gelten besondere Rechte vom Beginn Ihrer Schwangerschaft bis hin zur Stillzeit. Durch das Mutterschutzgesetz sollen Frauen in der Schwangerschaft und auch nach der Geburt geschützt und die Rechte gestärkt werden. Es spielt keine Rolle ob Sie Voll- oder Teilzeit arbeiten, geringfügig beschäftigt sind oder sich noch in der Ausbildung/im Studium befinden. Sie haben beispielsweise einen Kündigungsschutz und Recht auf bezahlte Freistellung, um Untersuchungen oder Beratungstermine wahrzunehmen.

Bewerbung
Sie sind momentan auf Jobsuche und wissen nicht wie Sie es mit Ihrer Schwangerschaft vereinbaren können? Kein Problem! Denn Sie sind nicht verpflichtet Ihrem potentiellen Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie schwanger sind. Auch wenn Sie wissentlich eine falsche Auskunft geben, darf man Sie später nicht entlassen.

Mutterschutzfrist
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Insgesamt sind es also mindestens 14 Wochen. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsschwangerschaften verlängert sich die Zeit um weitere vier Wochen. Kommt Ihr Baby vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, so verlängert sich die Zeit nach der Geburt, um die Anzahl der Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden. Erblickt Ihr Kind also eine Woche vorher das Licht der Welt, so wird diese Woche an die acht Wochen nach der Geburt gehängt.

Kündigungsschutz
Haben Sie Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass Sie schwanger sind darf Ihnen nicht gekündigt werden, dies gilt bis vier Monate nach der Geburt. Wenn Sie bei der Kündigung noch nichts von Ihrer Schwangerschaft wissen, darf Ihnen ebenfalls nicht gekündigt werden. Sie haben zwei Wochen Zeit es Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen und erhälten rückwirkend den Kündigungsschutz. Auch für die Elternzeit gilt der Kündigungsschutz.

Verbotene Arbeiten
Werdende Mamas dürfen keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten, bei denen sie schädlichen Stoffen ausgesetzt werden. Ab dem 5. Monat dürfen auch keine Arbeiten mehr verrichtet werden, bei denen man mehr als vier Stunden täglich steht, dazu gehören auch Akkord- und Fließbandarbeiten.

Beschäftigungsverbot
Während der Mutterschutzfrist gilt für Sie ein allgemeines Beschäftigungsverbot. Sie könnenallerdings selber entscheiden, ob Sie in den 6. Wochen vor der Geburt arbeiten möchten oder nicht. Die Entscheidung können Sie aber jeder Zeit widerrufen, falls Sie sich doch nicht mehr in der Lage fühlen die Arbeit zu verrichten. Für die Zeit nach der Geburt ist arbeiten jedoch wirklich tabu.


Weiterführende Informationen erhältst Du auf den folgenden Seiten

www.familien-wegweiser.de

www.familienplanung.de


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