Bereit für den großen Tag

Wer will sich bei der ganzen Aufregung und Vorfreude auf die Geburt schon um Formalitäten und Anmeldungen kümmern? Auch wenn der Papierkram, besonders in dieser Zeit, eher lästig ist, kommen Eltern nicht drum herum. Jedoch lassen sich die ganzen Formulare schnell abarbeiten, wenn man früh genug damit beginnt. Schon im Vorfeld können Sie Einiges erledigen.

Also sein Sie fleißig und füllen schon vor der Geburt so viele Anträge und Formulare aus wie Sie können, sodass Sie diese nach der Geburt nur einreichen müssen. Dann haben Sie mehr Zeit für Ihr Baby, nachdem es das Licht der Welt erblickt hat.

Anmeldung für die Geburt
Für alle werdenden Mamas ist es empfehlenswert, sich frühzeitig für die Geburt anzumelden. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Kind in einer Klinik, einem Geburtshaus oder innerhalb der eigenen vier Wände zur Welt bringen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Die Anmeldung sollte im Krankenhaus ab der 20. SSW und spätestens bis zur 33. SSW erfolgen. Wenn Sie im Geburtshaus gebären möchten, sollten Sie 3 Monate vorher Kontakt aufnehmen. Für eine Geburt zu Hause in der Regel noch früher, da Sie zunächst eine Hebamme finden müssen.

Vaterschaftsanerkennung für Unverheiratete
Die Vaterschaftsanerkennung lässt sich schon während der Schwangerschaft in die Wege geleiten. Diese ist lediglich für nicht verheiratete Paare nötig. Dabei wird das Verwandtschafts-Verhältnis von Papa und Kind offiziell festgestellt. Somit können eventuell Sorgerechtsfragen oder Erbschaftsansprüche geklärt werden. Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder beim Notar beantragt werden. Neben einer Geburtsurkunde des Vaters, wird außerdem die Zustimmung der Mutter benötigt.

Sorgerechtserklärung
Vermutlich steht für Sie die gemeinsame Erziehung Ihres Kindes außer Frage. Trotzdem müssen Sie ein gemeinsames Sorgerecht beantragen, wenn Sie nicht verheiratet seid. Wird der Antrag nicht gestellt, so hat die Mama das alleinige Sorgerecht. Die Sorgerechtserklärung ist beim Jugendamt oder beim Notar einzureichen.

Anmeldung beim Standesamt
Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt sollten Sie Ihr neues Familienmitglied beim Standesamt anmelden. Dort erhalten Sie dann eine beglaubigte Geburtsurkunde. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung und den Personalausweis der Mutter, eventuell auch den des Vaters.

Von ledigen Eltern wird die Geburtsurkunde der Mutter und gegebenenfalls die des Vaters benötigt. Außerdem sind eventuell Nachweise der Sorgerechtserklärung und der Vaterschaftserkennung abzugeben.

Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie ebenfalls eine Heiratsurkunde, oder eine beglaubigte Kopie, vorweisen.

Anmeldung Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt wird nicht immer automatisch durch das Standesamt von der Ankunft des Nachwuchses unterrichtet. Daher sollten Sie der Behörde einen Besuch abstatten, die Geburtsurkunde einreichen und Ihr Kind dabei in die Steuerkarte eintragen lassen. Denn dadurch steigert sich das Nettogehalt bei Arbeitnehmern. Lassen Sie sich vor Ort doch gleich einen Kinderausweis für spätere Reisen ausstellen, wenn Sie schon einmal dabei seid. Dafür benötigen Sie lediglich ein biometrisches Passfoto Ihres Sprösslings. 

Elterngeld
Da Elterngeld rückwirkend nur 3 Monate bezahlt wird, sollten Sie gleich nach der Geburt den Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle stellen.  

Für Kindergeld gilt das Gleiche – kümmern Sie sich so früh wie möglich. Dieses wird rückwirkend 6 Monate gezahlt. Die Beantragung erfolgt bei der Familienkasse oder dem Arbeitsamt. Das Formular ist online verfügbar.

Familienname
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht, sind aber nicht verheiratet? Dann müssen Sie sich für einen Nachnamen entscheiden, den Ihr Baby zukünftig tragen wird. Spätestens nach einem Monat muss der Familienname beim Standesamt eingetragen werden.

Anmeldung Krankenversicherung
Bei einer Familienversicherung ist Ihr Baby automatisch und kostenlos mitversichert. Anders ist es jedoch, wenn ein Elternteil privatversichert ist und ein höheres Einkommen hat als das andere. In diesem Fall ist die private Versicherung verpflichtet, das Kind aufzunehmen – ohne Risikoprüfung aber gegen einen eigenen Betrag. Die private Versicherung muss innerhalb von 2 Monaten beantragt werden und erfolgt dann rückwirkend.


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